Kindes- und Erwachsenenschutz

Wenn Erwachsene nicht für sich selbst sorgen oder Eltern den Schutz ihrer Kinder nicht sicherstellen können, hilft ihnen der Kindes- und Erwachsenenschutz.

Kindesschutz

Sind in Thun wohnhafte Kinder gefährdet oder bedroht, klärt der Sozialdienst Kinder und Jugendliche der Stadt Thun im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) deren Lebenssituation umfassend ab. Dabei ist dem Sozialdienst eine gute Zusammenarbeit mit Eltern und Kindern wichtig. Nötigenfalls werden bei der KESB Thun Kindesschutzmassnahmen beantragt, zum Beispiel Weisungen zur Pflege oder eine Beistandschaft. Bei Besuchsrechtsbeistandschaften vermittelt der Sozialdienst für die Kinder zwischen den Eltern.

 

Erwachsenenschutz

Wenn eine erwachsene Person gefährdet, verwahrlost, bedroht oder in ihrer Lebensgestaltung beeinträchtigt ist, hilft die Abteilung Soziales der Stadt Thun und klärt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Thun die Lebenssituation umfassend ab. Dabei bezieht sie das soziale Umfeld ein und legt Wert auf eine wohlwollende Zusammenarbeit.

Die Abteilung Soziales will Hilfe zur Selbsthilfe leisten und die Möglichkeiten der Hilfesuchenden ausschöpfen. Falls die Situation es verlangt, kann die Stadt über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Thun eine Beiständin oder ein Beistand vermitteln.

 

Jugendberatung

Der Sozialdienst Kinder und Jugendliche bietet Jugendlichen und ihren Bezugspersonen rasche und unkomplizierte Beratung, zum Beispiel bei Schwierigkeiten im privaten Umfeld oder in der Schule sowie bei Fragen rund um Themen wie Sucht, Finanzen, Ausgang oder soziale Medien.

Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes Kinder und Jugendliche hören zu und suchen nach Lösungen. Sie sind erreichbar unter 033 225 85 91 oder soziales@thun.ch.

 

Private Mandatstragende

Nicht nur Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände führen Beistandschaften. Auch Privatpersonen können Menschen betreuen, die nicht mehr in allen Bereichen für sich selbst sorgen können.

Die Fachstelle für Private Mandatstragende der Abteilung Soziales (PriMa) unterstützt die privaten Mandatstagenden tatkräftig: 033 225 84 66, soziales@thun.ch

Haben Sie Interesse, als Privatperson hilfsbedürftige Menschen zu begleiten? In diesem Flyer finden Sie alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Aufgaben und Entgelt.

 

Gemeinsame Elterliche Sorge

Sind sich die Eltern einig, dass sie das Sorgerecht teilen wollen, können sie die Rahmenbedingungen dazu inklusive Erziehungsgutschriften beim Sozialdienst Kinder und Jugendliche regeln.

Zusätzliche Information zu elterlicher Sorge, Unterhalt und Besuchsrecht finden Sie hier.

 

Pflegekinderaufsicht

Es gibt verschiedene Arten von Pflegeverhältnissen (Familienpflege, Tagespflege oder Entlastungsfamilien). Je nach Dauer und Umfang der Pflegekind-Betreuung gilt eine Melde- oder Bewilligungspflicht. Für Pflegebewilligungen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verantwortlich. Die Abteilung Soziales der Stadt Thun ist im Auftrag der KESB für die Pflegekinderaufsicht zuständig und steht während des Pflegeverhältnisses mit Rat und Tat zur Seite.

Familienpflege

Wer ein Kind dauernd oder unter der Woche in Pflege nehmen will, benötigt eine Bewilligung der KESB. Die städtische Pflegekinderaufsicht klärt die Bedürfnisse des Pflegekindes und schätzt die Eignung der künftigen Pflegeeltern ein.

Tagespflege

Wird ein Kind nur tage- oder stundenweise durch eine Tagespflegefamilie betreut, so entfällt die Bewilligungspflicht. Hingegen muss auch ein Tagespflegeverhältnis der KESB gemeldet werden. In Thun koordiniert die Tageselternvermittlung Region Thun (TEV Thun) und begleitet die Betreuungsverhältnisse.

Wenn Sie Pflegeeltern werden möchten, melden Sie sich bei der Abteilung Soziales (soziales@thun.ch, 033 225 84 68) oder bei der Tageselternvermittlung (TEV Thun). Die Mitarbeitenden beraten Sie gerne.

 

Adoption

Paare oder Einzelpersonen, die den Gedanken hegen, ein Kind zu adoptieren oder bereits ernsthafte Adoptionsabsichten haben, wenden sich für eine nationale oder internationale Adoption direkt an das Kantonale Jugendamt.

 

Leichte Sprache

Informationen in Leichter Sprache zum Thema Kindes- und Erwachsenenschutz finden Sie hier.

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