AHV: Anmeldung für Studierende
Studierende müssen ab dem 1. Januar des Jahres, in dem sie ihr 21. Altersjahr vollenden, einen Mindestbeitrag bezahlen. Als Studierende gelten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Personen aus dem Ausland mit Wohnsitz in der Schweiz, die eine nachobligatorische Schule, ein Universitätsstudium oder eine Lehre absolvieren.
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