Stadtrat entscheidet über Teilrevision des Personalreglements der Stadt Thun

4. März 2025
Die Stadt Thun will mit der Teilrevision des Personalreglements ihre Position als attraktive Arbeitgeberin in der Region stärken. Bereiche der Lohnpolitik, der Leistungsbeurteilung sowie Lohnerhöhung und der Arbeitszeitmodelle sollen im Reglement angepasst werden. Der Stadtrat entscheidet am 20. März über das Geschäft.

Das Personalreglement der Stadt Thun wird einer Teilrevision unterzogen. Die neuen Bestimmungen sollen auf den 1. Mai 2025 in Kraft treten. «Mit der Teilrevision des Personalreglements geht die Stadt Thun einen weiteren Schritt, um ihre Position als attraktive Arbeitgeberin zu stärken und den Entwicklungen und zukünftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes erfolgreich zu begegnen», sagt Gemeinderätin Andrea de Meuron, Vorsteherin der Direktion Finanzen Ressourcen Umwelt. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Teilrevision anzunehmen.

Schwerpunkte der Teilrevision

Die Teilrevision sieht drei grössere Änderungen vor, welche sich auf die Lohnpolitik, die Leistungsbeurteilung sowie Vergabe von Lohnstufen und auf die Arbeitszeit beziehen.
Die Lohnpolitik soll die Marktgerechtigkeit, Funktionsbezogenheit und individuelle Leistung widerspiegeln. Die klare Positionierung der Stadt bezüglich der Chancengleichheit für Frauen und Männer soll mit dem Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» verdeutlicht werden.
Bisher war die Beurteilung der Mitarbeitenden am Jahresende mit der Lohndiskussion verknüpft. Die Beurteilung und die Lohnstufenvergabe (Lohnerhöhung) sollen nun prozessual getrennt werden. Eine leistungsorientierte Beurteilung bleibt zentral, jedoch wird auf eine Bewertungsskala im Personalreglement verzichtet. Lohnerhöhungen können auf Grundlage der individuellen Leistung und Marktgerechtigkeit gewährt werden.

Die reguläre Arbeitszeit von 41 Stunden pro Woche soll grundsätzlich bestehen bleiben. Mit einer offeneren Formulierung der Bestimmung sollen künftig moderne und flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht werden, um agile Arbeitsformen und zeitgemässe Anstellungsbedingungen zu fördern. Diese Flexibilisierung soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Verwaltungseinheiten gerecht werden.

Zudem sind weitere Anpassungen vorgesehen, beispielsweise im Bereich des Schutzes der Persönlichkeit und der Gesundheit der Angestellten oder der ganzheitlichen Entwicklung des städtischen Personals.

Ziele der Teilrevision

Das Ziel der Teilrevision ist, die Stadt Thun als Arbeitgeberin weiterhin attraktiv zu gestalten. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der in den kommenden Jahren aufgrund der bevorstehenden Pensionierung der Baby-Boomer-Generation an Dringlichkeit gewinnt. Die Stadt Thun verfolgt bereits strategische Ansätze zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, wie etwa die Förderung der eigenen Nachwuchsausbildung und die Unterstützung der digitalen Transformation. Die Teilrevision des Personalreglements ist ein entscheidender Schritt in diese Richtung.

Name
Dokument: SRB Nr. 01/2025: Personalreglement der Stadt Thun vom 25. September 1997 (PR; SSG 153.01). Teilrevision 2025. Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. Mai 2025 (PDF, 163.35 kB) Download 0 Dokument: SRB Nr. 01/2025: Personalreglement der Stadt Thun vom 25. September 1997 (PR; SSG 153.01). Teilrevision 2025. Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. Mai 2025
Dokument: Synopse (PDF, 365.76 kB) Download 1 Dokument: Synopse
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