Anmeldung für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter
Wenn Sie länger als drei Monate in der Stadt Thun wohnhaft sind und die Voraussetzungen für die Niederlassung nicht erfüllen, müssen Sie sich zum Aufenthalt anmelden. Bitte kontaktieren Sie vorgängig Ihre Hauptwohnsitzgemeinde und beantragen eine Bescheinigung für den auswärtigen Wochenaufenthalt. Alternativ kann die Gemeinde Ihre Personendaten elektronisch übermitteln.
Bitte melden Sie sich anschliessend innerhalb von 14 Tagen online oder mit der Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt persönlich am Schalter der Einwohnerdienste an.
Datenschutz und Gesetzliche Grundlagen
- BSG 152.05 - Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register - Kanton Bern - Erlass-Sammlung/ BSG 122.161 - Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer - Kanton Bern - Erlass-Sammlung
- Kantonale Weisung zum Führen der Religionszugehörigkeit (Kirchencodes) in der Einwohnerkontrolle
- Datenschutzhinweis der Stadt Thun
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Einwohnerdienste | 033 225 82 49 | einwohnerdienste@thun.ch |
Name |
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Wochenaufenthalt |